Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Nutzung von Facebook-Tools ist für Unternehmen in Deutschland nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern eine entscheidende Maßnahme zur Risikominimierung. In diesem Artikel zeige ich Ihnen, wie Sie Ihre Präsenz und Ihre Marketingaktivitäten auf Facebook rechtskonform gestalten, um empfindliche Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden und gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Kunden zu stärken.
DSGVO-Konformität auf Facebook: So sichern Sie Ihr Unternehmen vor Risiken ab
- Unternehmen und Meta tragen eine gemeinsame Verantwortung für die Datenverarbeitung auf Facebook-Unternehmensseiten.
- Der Datentransfer in die USA ist dank des "EU-US Data Privacy Framework" wieder möglich, erfordert aber die Zertifizierung von Meta.
- Meta Pixel und Social Plugins dürfen nur nach expliziter Einwilligung (Opt-in) über ein Cookie-Consent-Tool geladen werden.
- Facebook-Fanpages benötigen ein vollständiges Impressum und eine detaillierte Datenschutzerklärung, die über alle Datenverarbeitungen aufklärt.
- Verstöße können zu hohen Bußgeldern und Schadensersatzforderungen führen, die es unbedingt zu vermeiden gilt.

DSGVO und Facebook: Warum es für Ihr Unternehmen entscheidend ist
Die Beziehung zwischen der DSGVO und Facebook, oder besser gesagt Meta, ist ein Dauerbrenner und ein Feld, das sich ständig weiterentwickelt. Für uns Unternehmen in Deutschland ist es unerlässlich, hier den Überblick zu behalten, denn die Regeln sind klar: Wer die Tools von Meta nutzt, muss die Datenschutzvorgaben einhalten. Das zentrale Konzept, das wir dabei immer im Blick haben müssen, ist die gemeinsame Verantwortlichkeit. Das bedeutet, dass nicht nur Meta, sondern auch wir als Betreiber einer Unternehmensseite oder Nutzer des Meta Pixels, für die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind.
Die aktuelle Rechtslage: Was hat sich geändert?
Die Rechtslage im Bereich DSGVO und Facebook ist alles andere als statisch. Ich beobachte seit Jahren, wie sich Urteile, Beschlüsse und Empfehlungen abwechseln, die uns als Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen stellen. Die DSGVO ist und bleibt das Fundament, auf dem wir uns bewegen. Auch wenn es immer wieder neue Entwicklungen gibt, wie etwa das "EU-US Data Privacy Framework", das den Datentransfer in die USA neu regelt, müssen wir wachsam bleiben. Die grundlegenden Prinzipien der DSGVO Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und die Rechte der Betroffenen sind und bleiben unverrückbar.
Hohe Bußgelder und Abmahnungen: Ein Risiko, das Sie nicht ignorieren können
Ich kann es nicht oft genug betonen: Die finanziellen Risiken bei DSGVO-Verstößen sind erheblich. Es geht nicht nur um das Image Ihres Unternehmens, sondern auch um handfeste Kosten. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass Betroffene bei Verstößen erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen können. Das können schnell Summen von 5.000 € bis 10.000 € pro Einzelfall sein. Stellen Sie sich vor, wie schnell sich das bei einer größeren Anzahl von betroffenen Nutzern summieren kann. Dieses Risiko ist real und darf keinesfalls ignoriert werden. Es ist unsere Pflicht, diese Risiken zu minimieren und unsere Prozesse entsprechend anzupassen.
"Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass Verstöße gegen die DSGVO im Zusammenhang mit Facebook-Diensten für Unternehmen schnell zu empfindlichen Schadensersatzzahlungen von 5.000 € bis 10.000 € pro Fall führen können. Ein Risiko, das nicht unterschätzt werden darf."
Verstehen Sie Ihre Rolle: Die gemeinsame Verantwortung mit Meta
Das Konzept der "gemeinsamen Verantwortlichkeit" (Joint Controllership) ist ein Eckpfeiler, wenn es um die Nutzung von Facebook-Unternehmensseiten geht. Es bedeutet, dass Meta und Sie als Seitenbetreiber gemeinsam für bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge verantwortlich sind. Das ist keine Lappalie, denn es hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Pflichten. Sie müssen sicherstellen, dass die Datenverarbeitung auf Ihrer Fanpage den Anforderungen der DSGVO entspricht, insbesondere hinsichtlich der Informationspflichten gegenüber den Nutzern und der Wahrung ihrer Rechte. Meta stellt hierfür eine entsprechende Vereinbarung bereit, die Sie unbedingt prüfen und akzeptieren sollten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Datentransfer in die USA: Das Privacy Framework erklärt
Was bedeutet der Angemessenheitsbeschluss für Ihr Unternehmen?
Für viele Unternehmen war der Datentransfer in die USA lange Zeit ein Graus. Mit dem "EU-US Data Privacy Framework", das im Juli 2023 in Kraft getreten ist, hat sich die Lage jedoch entspannt. Dieser Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission schafft eine neue Rechtsgrundlage, die den Transfer personenbezogener Daten an zertifizierte US-Unternehmen, zu denen auch Meta gehört, wieder erleichtert. Für uns bedeutet das eine Rückkehr zu mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von US-Diensten, sofern die Anbieter entsprechend zertifiziert sind. Es ist ein wichtiger Schritt, der viele Unsicherheiten beseitigt hat.
Restrisiken und Kritikpunkte: Warum Vorsicht weiterhin geboten ist
Trotz des "EU-US Data Privacy Framework" ist es meine Empfehlung, weiterhin vorsichtig zu sein und die Entwicklungen genau zu beobachten. Datenschützer und einige europäische Aufsichtsbehörden sehen die Situation weiterhin kritisch. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Dauerhaftigkeit des Frameworks und der tatsächlichen Schutzwirkung für europäische Daten. Das bedeutet für uns Unternehmen: Wir dürfen uns nicht blind auf den Beschluss verlassen, sondern müssen die Diskussionen verfolgen und gegebenenfalls unsere Prozesse anpassen, falls sich die Rahmenbedingungen erneut ändern sollten. Eine gewisse Restunsicherheit bleibt, und das ist ein Faktor, den wir in unserer Risikobewertung berücksichtigen müssen.
Zertifizierung von Meta: Wie Sie prüfen, ob der Datentransfer abgesichert ist
Der Schlüssel zur Rechtssicherheit beim Datentransfer in die USA liegt in der Zertifizierung des jeweiligen US-Unternehmens unter dem "EU-US Data Privacy Framework". Für Meta bedeutet das, dass das Unternehmen sich nach diesem Rahmenwerk zertifizieren lassen muss, um Daten von EU-Bürgern rechtmäßig in die USA übertragen zu dürfen. Als Nutzer der Meta-Dienste sollten Sie daher überprüfen, ob Meta diese Zertifizierung erhalten hat und diese auch aufrechterhält. Informationen dazu finden Sie in der Regel auf der Website des Data Privacy Frameworks oder direkt in den Datenschutzinformationen von Meta. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Datentransfer, der durch Ihre Nutzung der Meta-Dienste stattfindet, rechtlich abgesichert ist.

Ihre Facebook-Unternehmensseite DSGVO-konform gestalten
Das Impressum: Mehr als nur eine Formsache
Ihre Facebook-Fanpage ist, rechtlich gesehen, eine Telemedienpräsenz und unterliegt damit der Impressumspflicht nach § 5 TMG. Das bedeutet, ein vollständiges und leicht auffindbares Impressum ist absolut unerlässlich. Ein Link auf das Impressum Ihrer Website reicht oft nicht aus, es sollte direkt auf der Fanpage integriert sein. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Ich empfehle Ihnen daher dringend, dies umgehend zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Rechtsform (z.B. GmbH, Einzelunternehmen)
- Vertretungsberechtigte Person(en)
- Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister und entsprechende Registernummer (falls zutreffend)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Angaben zu Aufsichtsbehörden (falls Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf)
Die perfekte Datenschutzerklärung für Ihre Fanpage: Diese Punkte müssen enthalten sein
Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Ihre Facebook-Fanpage ist das A und O für Transparenz und Rechtssicherheit. Sie muss detailliert und verständlich über alle Datenverarbeitungsvorgänge aufklären, die im Zusammenhang mit Ihrer Fanpage stehen. Ich habe hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
- Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit: Erläutern Sie die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Meta und verweisen Sie auf die entsprechende Vereinbarung.
- Zweck und Umfang der Datenverarbeitung: Beschreiben Sie, welche Daten von Meta und Ihnen als Seitenbetreiber verarbeitet werden und zu welchen Zwecken (z.B. Seitenstatistiken, Interaktionen).
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Nennen Sie die Rechtsgrundlagen gemäß Art. 6 DSGVO, auf denen die Datenverarbeitung basiert (z.B. berechtigtes Interesse, Einwilligung).
- Kategorien personenbezogener Daten: Listen Sie auf, welche Arten von Daten erhoben werden (z.B. IP-Adressen, Gerätedaten, Interaktionsdaten).
- Empfänger der Daten: Klären Sie auf, wer Zugriff auf die Daten hat, insbesondere Meta und möglicherweise Dritte.
- Datentransfer in Drittländer: Informieren Sie über den Datentransfer in die USA und verweisen Sie auf das "EU-US Data Privacy Framework" und die Zertifizierung von Meta.
- Speicherdauer: Geben Sie an, wie lange die Daten gespeichert werden.
- Betroffenenrechte: Klären Sie umfassend über die Rechte der Nutzer auf (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit).
- Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden: Informieren Sie über das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen.
- Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten: Geben Sie Ihre Kontaktdaten und die Ihres Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden) an.
Facebook Insights und die Informationspflicht: Wie Sie Ihre Nutzer korrekt aufklären
Die von Facebook bereitgestellten Seiten-Insights sind ein mächtiges Tool, um das Verhalten Ihrer Nutzer auf der Fanpage zu analysieren. Doch gerade hier liegt ein datenschutzrechtlicher Knackpunkt, denn bei der Erstellung dieser Statistiken werden personenbezogene Daten verarbeitet. Als Seitenbetreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Nutzer in der Datenschutzerklärung transparent darüber aufzuklären, welche Daten hierbei erhoben, verarbeitet und von Meta genutzt werden. Das umfasst auch die Zwecke der Verarbeitung und die Rechtsgrundlagen. Ich empfehle Ihnen, diesen Abschnitt besonders detailliert zu gestalten und klar zu kommunizieren, dass Sie und Meta gemeinsam für diese Datenverarbeitung verantwortlich sind.
Die Vereinbarung zur "Gemeinsamen Verantwortlichkeit": Wo Sie sie finden und was sie bedeutet
Die Vereinbarung zur "Gemeinsamen Verantwortlichkeit" (Joint Controllership Agreement) ist ein zentrales Dokument, das die Rollen und Pflichten zwischen Ihnen als Seitenbetreiber und Meta klar definiert. Es ersetzt den früheren Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in Bezug auf die Datenverarbeitung auf Facebook-Fanpages. Diese Vereinbarung regelt, wer für welche Aspekte der Datenverarbeitung verantwortlich ist und wie die Betroffenenrechte wahrgenommen werden. Sie finden diese Vereinbarung in der Regel in den Einstellungen Ihrer Facebook-Unternehmensseite oder in den Datenschutzrichtlinien von Meta. Es ist absolut entscheidend, dass Sie diese Vereinbarung aktiv akzeptieren und sich mit ihrem Inhalt vertraut machen, um Ihre rechtlichen Pflichten zu erfüllen.
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Meta Pixel und Social Plugins: Tools rechtssicher auf Ihrer Website einbinden
Das A und O: Warum ohne explizite Einwilligung (Opt-in) nichts mehr geht
Wenn Sie Tools wie das Meta Pixel (ehemals Facebook Pixel) oder Social Plugins auf Ihrer Website einsetzen, gibt es eine goldene Regel, die Sie niemals brechen dürfen: Ohne eine explizite, aktive Einwilligung (Opt-in) des Nutzers geht nichts. Das bedeutet, bevor das Pixel geladen wird oder das Social Plugin Daten an Meta übermitteln kann, muss der Nutzer aktiv zugestimmt haben. Eine bloße Information in Ihrer Datenschutzerklärung reicht hier definitiv nicht aus. Ich sehe immer wieder, dass dies einer der häufigsten und schwerwiegendsten Fehler ist, der zu Abmahnungen und Bußgeldern führt.
Cookie-Consent-Tools im Praxistest: So holen Sie die Einwilligung korrekt ein
Um die erforderliche Einwilligung der Nutzer einzuholen, sind Consent-Management-Tools, oft als "Cookie-Banner" bekannt, unerlässlich. Aber Achtung: Nicht jedes Banner ist DSGVO-konform! Ich habe hier einige Best Practices für Sie zusammengestellt:
- Eindeutige Opt-in-Möglichkeit: Der Nutzer muss aktiv zustimmen können, z.B. durch einen Button "Alle akzeptieren". Ein "Weiter surfen bedeutet Zustimmung" ist nicht ausreichend.
- Ablehnungsoption: Es muss eine ebenso einfache Möglichkeit geben, Cookies abzulehnen oder nur essenzielle Cookies zu akzeptieren.
- Granularität: Bieten Sie dem Nutzer die Möglichkeit, einzelnen Cookie-Kategorien (z.B. Marketing, Analyse) zuzustimmen oder diese abzulehnen.
- Information: Das Banner muss klar und verständlich informieren, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.
- Widerrufsmöglichkeit: Der Nutzer muss seine Einwilligung jederzeit einfach widerrufen können. Ein Link dazu sollte dauerhaft auf Ihrer Website sichtbar sein.
- Protokollierung: Die erteilten Einwilligungen müssen nachweisbar protokolliert werden.
Meta Pixel (Facebook Pixel) DSGVO-konform einbinden: Eine technische Anleitung
Die technische Einbindung des Meta Pixels erfordert besondere Sorgfalt, um die DSGVO einzuhalten. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie es richtig machen:
- Kein automatisches Laden: Stellen Sie sicher, dass der Meta Pixel-Code nicht standardmäßig beim Laden Ihrer Website ausgeführt wird.
- Integration in das Consent-Tool: Binden Sie den Pixel-Code in Ihr Consent-Management-Tool ein. Das Tool muss steuern, wann der Pixel geladen wird.
- Zustimmungsabhängige Ausführung: Der Pixel-Code darf erst ausgeführt werden, nachdem der Nutzer über das Cookie-Banner explizit seine Einwilligung für Marketing-Cookies (oder eine entsprechende Kategorie) erteilt hat.
- Server-Side-Tracking (optional): Für eine noch datenschutzfreundlichere Lösung können Sie über ein Server-Side-Tracking nachdenken. Hierbei werden die Daten zunächst an Ihren Server gesendet und erst von dort, nach entsprechender Prüfung und Filterung, an Meta weitergeleitet.
- Datenschutzerklärung anpassen: Erläutern Sie die Nutzung des Meta Pixels, die Zwecke der Datenverarbeitung und die Rechtsgrundlagen detailliert in Ihrer Datenschutzerklärung.
Social Plugins sicher nutzen: Die Zwei-Klick-Lösung als Standard
Social Plugins, wie der beliebte "Gefällt mir"-Button, können bereits beim Laden der Webseite Daten an Meta übermitteln, selbst wenn der Nutzer nicht darauf klickt. Um dies DSGVO-konform zu gestalten, hat sich die sogenannte "Zwei-Klick-Lösung" als Standard etabliert. Dabei wird das Plugin zunächst nur als statisches Bild oder als Platzhalter angezeigt. Erst wenn der Nutzer aktiv auf diesen Platzhalter klickt, wird das eigentliche Plugin geladen und eine Verbindung zu Meta hergestellt. Dieser erste Klick gilt als explizite Einwilligung des Nutzers. Ich empfehle Ihnen dringend, diese Lösung für alle Social Plugins auf Ihrer Website zu implementieren, um eine unrechtmäßige Datenübertragung zu verhindern.
Werbung auf Facebook und Instagram: Das müssen Marketer jetzt wissen
Custom Audiences und Datenabgleich: Die Grenzen der DSGVO
Custom Audiences sind ein mächtiges Marketinginstrument, um gezielt Zielgruppen auf Facebook und Instagram anzusprechen. Dabei werden oft eigene Kundendaten, wie E-Mail-Listen, bei Meta hochgeladen und mit den Nutzerdaten von Meta abgeglichen. Hier ist Vorsicht geboten: Für das Hochladen und den Abgleich dieser Daten benötigen Sie eine entsprechende Rechtsgrundlage. In den meisten Fällen ist dies die explizite Einwilligung Ihrer Kunden, dass ihre Daten für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Ohne diese Einwilligung ist der Datenabgleich ein klarer DSGVO-Verstoß. Ich rate Ihnen, Ihre Prozesse hier genau zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie die notwendigen Zustimmungen eingeholt haben.
Lead Ads und die Informationspflicht: So sammeln Sie Daten rechtskonform
Lead Ads sind eine hervorragende Möglichkeit, direkt auf Facebook und Instagram Leads zu generieren. Die Nutzer füllen dabei Formulare aus, ohne die Plattform verlassen zu müssen. Auch hier gilt: Die DSGVO ist Ihr ständiger Begleiter. Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Nutzer umfassend über die Datenerfassung informieren und gegebenenfalls deren Einwilligung einholen. Das bedeutet, in Ihren Lead Ads müssen Sie einen klaren Verweis auf Ihre Datenschutzerklärung einfügen, die detailliert erklärt, welche Daten erhoben, zu welchem Zweck verarbeitet und wie lange sie gespeichert werden. Transparenz ist hier das A und O, um rechtssicher Leads zu generieren.
Conversion-Tracking: Wie Sie den Erfolg Ihrer Kampagnen DSGVO-konform messen
Das Messen des Kampagnenerfolgs mittels Conversion-Tracking ist für jeden Marketer unerlässlich. Doch auch hier müssen wir die DSGVO im Blick behalten. Wenn Sie Tracking-Pixel oder ähnliche Technologien einsetzen, um Conversions zu messen, ist erneut die Einwilligung des Nutzers erforderlich. Das bedeutet, das Conversion-Tracking darf erst aktiv werden, nachdem der Nutzer über Ihr Cookie-Consent-Tool seine Zustimmung erteilt hat. Ich empfehle, die genaue Funktionsweise des Conversion-Trackings und die damit verbundenen Datenverarbeitungen transparent in Ihrer Datenschutzerklärung zu beschreiben und sicherzustellen, dass Ihre technischen Implementierungen die Einwilligung des Nutzers respektieren.
Häufige Fallstricke und wie Sie sie elegant umschiffen
Fehlerquelle Nr. 1: Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung
Ein Klassiker unter den DSGVO-Verstößen ist die fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung auf der Facebook-Fanpage oder der Website. Oft fehlen wichtige Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit mit Meta, zu den spezifischen Datenverarbeitungen durch Facebook Insights oder zum Datentransfer in die USA. Die Konsequenz: fehlende Transparenz gegenüber den Nutzern und ein hohes Abmahnrisiko. Meine Empfehlung: Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Datenschutzerklärung akribisch zu prüfen und alle relevanten Punkte, die ich zuvor genannt habe, aufzunehmen.
Fehlerquelle Nr. 2: Meta Pixel wird ohne vorherige Zustimmung geladen
Ich sehe es immer wieder: Das Meta Pixel wird auf Websites standardmäßig geladen, noch bevor der Nutzer seine Einwilligung über ein Cookie-Banner erteilt hat. Dies ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die DSGVO, da personenbezogene Daten (z.B. IP-Adressen, Browserinformationen) ohne Rechtsgrundlage an Meta übermittelt werden. Die technische Implementierung muss zwingend so erfolgen, dass das Pixel erst nach expliziter Opt-in-Einwilligung des Nutzers aktiviert wird. Hier ist oft eine Anpassung des Codes oder der Einstellungen im Consent-Management-Tool erforderlich.
Fehlerquelle Nr. 3: Unwissenheit über die gemeinsame Verantwortlichkeit
Viele Unternehmen sind sich ihrer Rolle als "gemeinsam Verantwortliche" mit Meta nicht bewusst oder ignorieren die damit verbundenen Pflichten. Das führt dazu, dass die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nicht akzeptiert wird oder die Informationspflichten gegenüber den Nutzern nicht erfüllt werden. Es ist entscheidend, diese Vereinbarung zu verstehen, zu akzeptieren und die daraus resultierenden Pflichten in Ihre Datenschutzprozesse zu integrieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden und rechtlich abgesichert sind.
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Sicher durch den DSGVO-Dschungel auf Facebook navigieren
Ihre Checkliste für den sofortigen DSGVO-Check
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, habe ich eine kurze Checkliste für den sofortigen DSGVO-Check Ihrer Facebook-Aktivitäten zusammengestellt:
- Ist ein vollständiges und leicht auffindbares Impressum auf Ihrer Facebook-Fanpage vorhanden?
- Haben Sie eine detaillierte und aktuelle Datenschutzerklärung, die alle Meta-spezifischen Datenverarbeitungen (Insights, Pixel etc.) abdeckt?
- Haben Sie die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit mit Meta akzeptiert und verstanden?
- Wird das Meta Pixel auf Ihrer Website erst nach expliziter Opt-in-Einwilligung des Nutzers geladen?
- Nutzen Sie für Social Plugins auf Ihrer Website eine Zwei-Klick-Lösung?
- Stellen Sie sicher, dass Sie für Custom Audiences und Lead Ads die notwendigen Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen haben?
- Ist Meta unter dem "EU-US Data Privacy Framework" zertifiziert?
Ausblick: Bleiben Sie auf dem Laufenden bei rechtlichen Änderungen
Die Welt des Datenschutzes ist dynamisch, und die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Kontext von großen Plattformen wie Meta, können sich schnell ändern. Ich kann Ihnen nur raten, stets auf dem Laufenden zu bleiben. Verfolgen Sie die Entwicklungen bei der DSGVO, neue Gerichtsurteile und die Richtlinien von Meta. Abonnieren Sie Fachnewsletter, besuchen Sie Webinare oder konsultieren Sie regelmäßig einen Datenschutzexperten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Facebook-Aktivitäten dauerhaft DSGVO-konform bleiben und Sie Ihr Unternehmen vor unnötigen Risiken schützen.
